(bitte beachten Sie auch unsere Hausregeln)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GÄSTEHAUS WEDEWORK

ZULETZT AKTUALISIERT: 01.05.2022

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Wedework UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend genannt: „Gästehaus Wedework“. Der Begriff „Beherbergungsvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Gästehaus Wedeworkaufnahme-, Gastaufnahme-, Gästehaus Wedework-, Gästehaus Wedeworkzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gästehaus Wedework in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Gästehaus Wedework und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Gästehaus Wedework zustande. Die Annahme kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Dem Gästehaus Wedework steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Gästehaus Wedework verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehaus Wedework beruhen.


3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Gästehaus Wedework ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gästehaus Wedework zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Gästehaus Wedework beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Gästehaus Wedework verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Gästehaus Wedework kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehaus Wedework oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Gästehaus Wedework erhöht.

3.5 Rechnungen des Gästehaus Wedework ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Gästehaus Wedework kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Gästehaus Wedework bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

3.6 Das Gästehaus Wedework ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Gästehaus Wedework berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Die Gästehaus Wedework ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehaus Wedework aufrechnen oder verrechnen.


4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES GÄSTEHAUS WEDEWORK (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Gästehaus Wedework geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Gästehaus Wedework der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Gästehaus Wedework und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehaus Wedework auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gästehaus Wedework ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Gästehaus Wedework einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Gästehaus Wedework den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Gästehaus Wedework hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Gästehaus Wedework den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 95% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


5 RÜCKTRITT DER GÄSTEHAUS WEDEWORK

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Gästehaus Wedework in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehaus Wedework mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Gästehaus Wedework gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Gästehaus Wedework ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist die Gästehaus Wedework berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls 
– Höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus Wedework nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; 
– das Gästehaus Wedework begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gästehaus Wedework in der Öffentlichkeit 
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gästehaus Wedework zuzurechnen ist;

–  das Gästehaus Wedework begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit und Unversehrtheit des Personals, anderer Gäste, des Inventars oder des Gebäudes zur Folge hat;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; 
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Gästehaus Wedework begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Gästehaus Wedework spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus Wedework aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass das Gästehaus Wedework kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


7 HAFTUNG DES GÄSTEHAUS WEDEWORK

7.1 Das Gästehaus Wedework haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehaus Wedework beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gästehaus Wedework beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gästehaus Wedework steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehaus Wedework auftreten, wird das Gästehaus Wedework bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus Wedework dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Gästehaus Wedework.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gästehaus Wedework Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gästehaus Wedework Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus Wedework nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus Wedework übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung innerhalb des Hauses, nicht aber die Nachsendung an andere Andressen. Das Gästehaus Wedework haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.


8 HAUSORDNUNG

die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist als Anlage „Hausregeln“ beigefügt. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Gästehaus Wedework berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Stornogebühren entsprechend der o.g. Stornoregelungen fällig.


9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gästehaus Wedework. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehaus Wedework. 

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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